Förderungen
Das Land Kärnten fördert den Anschluss an Fernwärmenetze.
Was sind die wesentlichen Voraussetzungen?
- Erstmaliger Anschluss an Fernwärme
- Wärmeliefervertrag über mindestens 10 Jahre
- Öl- oder Gaszentralheizungsanlagen werden geschlossen
Was wird gefördert?
- Kosten für die Umstellung auf Zentralheizung
- Anschlussbeitrag
- Regelung
- Verrohrung
- Umwälzpumpen
- Maßnahmen zur Erhöhung der Temperaturspreizung (VL/RL)
- Wärmeübergabestation
- Einbindung der Warmwasserbereitung
Wie hoch ist die Förderung?
- Max. € 1100,- bei Einfamilienhäusern
- Max. € 1450,- bei Zweifamilienhäusern
- Max. € 350,- pro Einheit in einer Wohnanlage, jedoch min. 1800,- für die Anlage
- bei Umstieg von Öl oder Gas wird die Summe verdoppelt
Weiterführende Informationen (Land Kärnten)