Förderungen
Das Land Kärnten fördert den Anschluss an Fernwärmenetze.
Was sind die wesentlichen Voraussetzungen?
- Es handelt sich um öffentliche Gebäude, gewerblich genutzte Gebäude oder Gebäude gemeinnütziger Vereinigungen
- Erstmaliger Anschluss an Fernwärme
- Wärmeliefervertrag über mindestens 10 Jahre
- Öl- oder Gaszentralheizungsanlagen werden geschlossen
Was wird gefördert?
- Kosten für die Umstellung auf Zentralheizung
- Anschlussbeitrag
- Regelung
- Verrohrung
- Umwälzpumpen
- Maßnahmen zur Erhöhung der Temperaturspreizung (VL/RL)
- Wärmeübergabestation
- Einbindung der Warmwasserbereitung
Wie hoch ist die Förderung?
- 30% Baukostenzuschuss (der anerkennbaren Investitionen
- 40% Baukostenzuschuss beim Umstieg von Öl- oder Gaszentralheizung
Weiterführende Informationen (Land Kärnten)