Förderungen

Das Land Kärnten fördert den Anschluss an Fernwärmenetze.

Was sind die wesentlichen Voraussetzungen?

  • Es handelt sich um öffentliche Gebäude, gewerblich genutzte Gebäude oder Gebäude gemeinnütziger Vereinigungen
  • Erstmaliger Anschluss an Fernwärme
  • Wärmeliefervertrag über mindestens 10 Jahre
  • Öl- oder Gaszentralheizungsanlagen werden geschlossen

Was wird gefördert?

  • Kosten für die Umstellung auf Zentralheizung
  • Anschlussbeitrag
  • Regelung
  • Verrohrung
  • Umwälzpumpen
  • Maßnahmen zur Erhöhung der Temperaturspreizung (VL/RL)
  • Wärmeübergabestation
  • Einbindung der Warmwasserbereitung

Wie hoch ist die Förderung?

  • 30% Baukostenzuschuss (der anerkennbaren Investitionen
  • 40% Baukostenzuschuss beim Umstieg von Öl- oder Gaszentralheizung

Weiterführende Informationen (Land Kärnten)